Private Krankenzusatzversicherung

Mit einer Privaten Krankenzusatzversicherung können Sie als gesetzlich Versicherte von den Leistungen der "Privaten Krankenversicherer" profitieren. Für Brillen, Zahnersatz, Inlays oder Heilpraktiker zahlt die gesetzliche Krankenkasse entweder gar nichts oder nur sehr wenig. 

Mit diesen Ergänzungsversicherungen können Sie sich zusätzlich absichern. Allerdings gibt es gerade bei den Privaten Krankenzusatzversicherungen enorme Preis- und Leistungsunterschiede.

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung können eine Private Krankenzusatzversicherung abschliessen und von zusätzlichen Leistungen profitieren.

Was Sie absichern können:

Verschiedene Leistungsbereiche, die sich variabel zu Ihrer gewünschten Absicherung kombinieren lassen:

  • Krankentagegeld   !!! WICHTIG !!! (siehe auch unten)
  • Zusatzleistungen im ambulanten Bereich
  • Zusatzleistungen im stationären Bereich (Krankenhaus)
  • Zusatzleistungen im Zahnbereich
  • Zusatzleistungen im Pflegebereich
  • Krankenhaustagegeld

 

Ob Sie im Krankenhaus im Ein- oder Zweibettzimmer liegen möchten, zusätzliche Leistungen beim Zahnarzt wünschen oder auch Heilpraktikerleistungen versichern möchten, die Versicherungsgesellschaften bieten sehr viele Tarife, die praktisch für jeden individuellen Wunsch die passenden Lösungen bieten.

Die private Zusatzversicherung ist eine Ergänzung zu einer bestehenden gesetzlichen Versicherung. Glaubt man den Versprechen, sollte man als Kassenpatient ausreichend versichert sein. Wem ausreichend nicht genügt, der kann mit zusätzlichen Leistungen absichern:

  • freie Arztwahl (nicht auf Kassenärzte beschränkt)
  • freie Krankenhauswahl
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Heilpraktikerleistungen 
  • Zahnersatz ohne Beschränkungen auf bestimmte Materialien oder Ausführungen
  • Zahninlays können bis zu 100% erstattet werden
  • keine Zuzahlung bei Medikamenten und Heilmitteln (z.B. Massagen)
  • hohe Erstattung für Brillen und Kontaktlinsen
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • und anderes mehr

 

Natürlich können Sie endlos im Internet die verschiedenen Berechnungsseiten durchforsten, aber viel mehr als einen Tarifbeitrag erhalten Sie nicht. 

Geben Sie sich damit zufrieden? Wohl kaum! Wenn es um Ihre Gesundheit geht, um die Gesundheit Ihrer Familie, um die Gesundheit von Menschen die Ihnen wichtig sind - verlangen Sie mehr. Gönnen Sie sich eine fundierte Beratung.

Gesetzliche Krankenversicherung:

Änderungen durch Gesundheitsreformen 

  • Eigenbeteiligung
    • keine Erstattung für Sehhilfen
    • Zuzahlung für Medikamente
    • Eigenbeteiligung für Heilmittel (z.B. Massagen und Krankengymnastik)
    • Eigenbeteiligung für Hilfsmittel
    • Eigenbeteiligung pro Tag für max. 30 Tage (pro Jahr) im Krankenhaus
    • Fahrkostenbeteiligung für Krankentransport
    • usw. 
  • Krankengeld (!!!)
    • Wer als Arbeitnehmer für längere Zeit (ca. ab dem 43. Tag) arbeitsunfähig ist, muss bei einer rein gesetzlichen Absicherung mit großen finanziellen Einbußen rechnen !!!!!!!............................... Kürzung auf 70 % des Bruttogehaltes (max. v. d. Höhe der Beitragsbemessungsgrenze) bzw. 90 % des Nettogehaltes. Das heißt, der Krankengeldbetrag ist begrenzt auf maximal ca. 87,50 € / Tag. Der Betrag wird noch um den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (RV, ALV, PV ) gekürzt (max. Auszahlungsbetrag demnach ca. 76,71 € täglich max. = MAXIMAL 2.301,30 € mtl. )
  • Kuren
    • Kürzung der Kurdauer 
    • Eigenbeteiligung für stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen (Anschlußreha.); Vorsorge- und Genesungsmaßnahmen für Mütter
  • Zahnersatz
    • Behandlung nur durch kassenzugelassene Zahnärzte
    • Bei Zahnersatz zahlt die Krankenkasse einen Festzuschuß. Dieser ist abhängig von der regelmäßigen Vorsorge in den letzen 10 Jahren (Bonusheft).